Innosuisse - Rechtlicher Rahmen für die Wiederverwendung

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Wer bauen will, braucht eine verbindliche und regelnde Vertragssituation. Beim Bauen mit Bauteilen, die wiederverwendet werden sollen, bleibt dies unverändert. Bei der Wiederverwendung können sich jedoch neue Fragen ergeben, die in den folgenden Dokumenten erläutert und berücksichtigt werden.

Diese Dokumente wurden im Rahmen des von Innosuisse mitfinanzierten Projekts "Wiederverwendung von Bauelementen: Rechtliche Rahmenbedingungen" (Projekt Nr. 55734.1 IP- SBM) in Zusammenarbeit mit der Zirkular GmbH / baubüro in situ und der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW, School of Management and Law, Fachstelle Städtebau- und Umweltrecht, erarbeitet.

Die Dokumente sind derzeit nur auf Deutsch verfügbar.

03.01 Fachplanungsvertrag für den Rundbau (ziB)

Der ziB-Fachplanungsvertrag regelt verbindlich die Projektdefinition, den Leistungsumfang, die einzelnen Vertragsbestandteile sowie die Vergütung, die Fristen, die Termine, die Versicherung und die Haftung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

03.02 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Fachplanungsvertrag für Rundbau (ziB)

Die AGBs zum Fachplanungsvertrag für den Rundbau (FPV) legen die allgemeinen Punkte, Aufgaben und Leistungen in Bezug auf das Quell- und Zielobjekt fest.

04 Absichtserklärung

Die Absichtserklärung regelt die Rechte, Pflichten und die Vergütung für die geplante Übernahme von Bauelementen zwischen dem Abtretenden und der Interessentin.

05 Transfervereinbarung

Die Übertragungsvereinbarung regelt die Organisation, Vergütung, Garantie und Haftung für die Übertragung von Bauelementen zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer.

06 Vertragsklauseln Demontage

Diese Vertragsklauseln regeln die Demontage von wiederverwendbaren Elementen im Rahmen eines Rückbaus durch ein Rückbauunternehmen oder ein Demontageunternehmen

07 Vertragsklauseln Wiedervorlage

Diese Vertragsklauseln konzentrieren sich auf den Wiedereinbau von Bauelementen in das Zielobjekt. Die Positionen sind so gestaltet, dass sie in entsprechende Werkverträge mit Baufirmen eingebunden werden können.

08 Factsheet Verantwortung

Dieses Factsheet behandelt einige Haftungsfragen bei der Wiederverwendung von Komponenten im Zusammenhang mit der Demontage von Komponenten und deren Wiedereinbau (Montage) in das Zielobjekt sowie einige spezielle Fragen.

09 Factsheet Genehmigung

Das Informationsblatt bezieht sich auf die Genehmigungen, die eventuell für das Ausgangs- und das Zielobjekt sowie für die Lagerung, Sammlung, den Transport und die Weitergabe von wiederzuverwendenden Komponenten eingeholt werden müssen, und ordnet sie rechtlich ein.

10 Informationsblatt über die Gesetzgebung zu Bauprodukten

Das Factsheet zeigt, für wen die Bauproduktgesetzgebung welche Verpflichtungen vorsieht und ordnet wiederverwendbare Bauelemente in ihren Geltungsbereich ein.